Stand Feb.2013
(1)Lieferung,
Leistung und Angebote der Tschirpig- Profiltechnik in Gummi und Kunststoff und Tschirpig- Alu-Hindernisbau erfolgen ausschließlich zu diesen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch, wenn diese von
den Geschäftsbedingungen des Handlungspartners abweichen, selbst wenn den Bedingungen des Handlungspartners nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Sie gelten auch für zukünftige
Geschäftsbeziehungen, selbst wenn auf diese Bedingungen nicht noch einmal hingewiesen wurde. Abweichende Bedingungen werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, wir haben denen
ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(2)Alle
Vereinbarungen zwischen beiden Parteien bedürfen der schriftlichen Form. Hierzu gehören auch Nebenabreden, Zusagen und Garantien.
(1)Unsere Angebote
sind freibleibend und unverbindlich und haben eine Gültigkeit von 4 Wochen wenn nicht ausdrücklich anders angeboten wurde (§145 BGB). Annahmeerklärungen bedürfen der schriftlichen
Form.
(2)Zeichnungen und
Abbildungen sind nur dann verbindlich, wenn in deren Inhalt angegebene Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten ausdrücklich vereinbart wurden.
(3)Unser Stand der
Preise in Euro bezieht sich immer auf den Preis des Tages der Lieferung sowohl von Ware wie auch von sonstigen Leistungen, falls nicht ausdrücklich ein Preis oder eine Provision vereinbart wurde.
Diese Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Ein Steuerausweis aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) nicht möglich Soweit nicht anders vereinbart, gelten die
Preise für Waren immer ohne Verpackung ab Werk bzw. Versandstation.
(4)Wir halten uns
verbindlich 6 Wochen ab Angebotsabgabe an einen vereinbarten Preis. Nach Ablauf der 6 Wochen muss ein neues schriftliches Angebot von uns eingeholt werden.
(5)Sollten
Konstruktionszeichnungen und Skizzen zu unserem Leistungsumfang gehören, behalten wir uns alle Eigentums- und Urheberrechte vor. Eine Weitergabe an Dritte erfordert unsere schriftliche
Zustimmung. Bei Verstoß behalten wir uns vor, gem. §348 HGB eine Vertragsstrafe in Höhe von EUR 10.000 zu fordern. Sollte der durch die Weitergabe entstandene Schaden über
die Höhe der Vertragsstrafe hinausgehen, werden wir grundsätzlich diesen Schaden zusätzlich geltend machen, soweit nichts anderes vereinbart wurde (§§ 340 Absatz 2, 341 Absatz 2, 342 Halbsatz 2
BGB).
(6)Konstruktionszeichnungen
werden durch den Kunden geprüft und freigegeben. Die Freigabe kann auch durch die Bestellung nach Zeichnungsnummer erfolgen, ohne das hierbei noch einmal gesondert auf die Freigabe hingewiesen
werden muss. Damit geht auch die Verantwortung für Werkzeuge und Materialien aus diesen Werkzeugen auf den Kunden über.
(1)Aufträge
erlangen erst ihre Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt wurden. Wir behalten uns vor, selbst wenn die Auftragsannahme bestätigt und bereits mit Teillieferungen begonnen wurde, vom
Vertrag zurückzutreten, wenn wir vom Auftraggeber negative Kreditauskünfte erhalten oder der Anlass besteht, dass die Erfüllung des Vertrages durch den Auftraggeber als zweifelhaft zu betrachten
ist.
(2)Wir sind
berechtigt, Leistungen auch durch Dritte ausführen zu lassen
(3)Liefertermine
oder –fristen, ob verbindlich oder unverbindlich, bedürfen der Schriftform. Sollten Lieferabrufe vereinbart sein, ist eine Änderung nur durch Zustimmung beider Parteien in schriftlicher Form
zulässig. Ohne Zustimmung auch nur einer Partei, ist eine Änderung unzulässig und nicht wirksam.
(4)Sollte es zu
einer Lieferverzögerung auf Grund von höherer Gewalt kommen, hat der Verkäufer das Recht, die verbindlich zugesagte Lieferung um einen entsprechenden Zeitraum zuzüglich einer neuen Anlaufphase zu
verschieben oder unter Umständen vom Vertrag zurückzutreten. Gleiches gilt auch auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer oder Dienstleister und auch dessen Zulieferern die Ausführung der
Lieferung erheblich erschweren oder gar unmöglich machen. Hierzu gehören insbesondere behördliche Anordnung, Streik, Aussperrung usw.. Sollte die Lieferverzögerung auch nach einer angemessene
Nachfristsetzung 3 Monate überschreiten, ist der Käufer berechtigt, vom nicht erfüllten Auftrag zurückzutreten. Dies gilt nicht für bereits gelieferte Leistungen. Schadensersatzansprüche durch
nicht erbrachte Leistungen können nicht geltend gemacht werden.
(5)Sollte der
Käufer in Annahmeverzug kommen, ist der Verkäufer berechtigt, daraus resultierenden Schaden an den Käufer weiterzuleiten. Die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs
bei Annahmeverzug geht auf den Käufer über.
(6)Konventionalstrafen bei
Lieferverzug werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
(7)Die Waren
werden ab Werk ohne Verpackungsmaterial verkauft. Solle gem. Käuferwunsch die Ware verpackt werden, gilt das Verpackungsmaterial auch als gekauft. Damit übernimmt der Käufer auch die
Entsorgung des Verpackungsmaterials zu seinen Lasten nach Maßgabe der Verpackungsverordnung.
(8)Hindernisse und
Zubehör werden ausschließlich per Vorkasse oder Nachnahme brutto geliefert.
(1)Die Gefahr des
zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache geht auf den Käufer mit der Übergabe der Sache an ihn oder an die den Transport ausführende Person (auch
bei Eigentumsvorbehalt) über (§ 446 BGB) oder wenn die Sache das Lager zum Zwecke des Versands verlässt. Geht die Sache vor Gefahrübergang durch einen von keiner Partei zu vertretenden Umstand
unter, braucht beim Stückkauf der Verkäufer nicht zu liefern, der Käufer nicht zu zahlen
(1)Alle
gelieferten Waren und Konstruktionen bleiben bis zur vollständigen Zahlung aus der Geschäftsbeziehung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware zurückzufordern. Diese Rücknahme entspricht keiner Rücknahme des Kaufvertrages, es sei denn, wir hätten dies vorab schriftlich
erklärt.
(2)Bei einer
Pfändung der Sache sind wir befugt, die Sache zu verwerten. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers (abzüglich angemessener Verwertungskosten)
anzurechnen.
(1)Die
Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Gewährleistungsfall wendet sich der Käufer an: Tschirpig Alu-Hindernisbau, Am Kurzen Holze 30, D-38302
Wolfenbüttel,
(2)wegen
Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Verpflichtungen, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Beratungsverschuldens, Verschuldung bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung
haften wir – auch für unsere Angestellten und sonstige Erfüllungsgehilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsabschluss voraussehbar
vertragstypischen Schaden.
(3)unsere Produkte
werden frei von Produktions- oder Materialmängeln geliefert. Sollte die Ware dennoch Mängel haben, stehen dem Käufer die Mängelrechte nach Maßgabe der gesetzlichen Regeln des BGB zu mit der
Einschränkung, dass uns die Wahl zwischen einer Nachbesserung oder Nacherfüllung zusteht und bei einem geringfügigen Mangel der Käufer lediglich zu einer Minderung des Kaufpreises berechtigt ist.
Sollte uns der Käufer keine Möglichkeit der Überprüfung der Ware gem. (4) gegeben haben, kann er sich nicht auf Mängel der Ware berufen.
(4)Für die
Untersuchung der Ware und die Anzeige der Mängel gelten die gesetzlichen Vorschriften des HGB. Sämtliche Mängel müssen uns schriftlich angezeigt werden. Auf Verlangen sind uns
unverzüglich Proben des Materials zur Verfügung zu stellen.
(5)Leichte
farbliche Abweichungen innerhalb einer Lieferung und einer bereits gelieferter Ware berechtigen nicht zu einer Reklamation. Dies gilt auch für Abweichungen gegenüber
Prospekt- und Katalogware, solange sie die Funktion der Ware nicht wesentlich beeinträchtigt.
(6)Risse und
Lücken in Hölzern, hervorgerufen durch natürliche Trocknung, die von Natur aus nicht vermeidbar sind, berechtigen nicht zu einer Reklamation und werden als Mangel nicht
anerkannt.
(7)Wir haften
nicht für Sachmängel die durch ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung entstehen. Gleiches gilt für übliche Abnutzung und wenn Veränderungen an der Ware vom Besteller oder von dritten
vorgenommen wurden.
(8)Schlägt eine
Nachbesserung fehl, so ist der Besteller berechtigt eine Minderung des Kaufpreises vorzunehmen oder vom Kauf zurückzutreten.
(9)Es stehen nur
dem unmittelbaren Käufer Ansprüche aus den Mängeln zu. Dieses Ansprüche sind nicht abtretbar.
(10)Sollte der
Käufer verlangen, dass Nachbesserungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden sollen, werden getauschte Teile nicht berechnet. Reisekosten und Arbeitszeit sind jedoch nach den
Sätzen des Verkäufers zu bezahlen.
(11)Schäden durch
Transport müssen dem Transporteur sofort bei der Anlieferung mitgeteilt und werden von uns nicht übernommen siehe IV
(12)Die Verjährung
für Mängelansprüche erlischt mit Ablauf der Garantie gerechnet ab Gefahrübergang
(1)Sämtliche
Skizzen und Zeichnungen und auch Auszüge daraus, die von uns erstellt wurden, bleiben uneingeschränkt Eigentum unserer Firma und dürfen an Dritte nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung
durch uns weitergegeben werden. Hierzu gehören auch solche, die z.B. in Angeboten zur Verfügung gestellt wurden. Sowohl Zeichnungen, Skizzen, Auszüge daraus und auch Angebote sind auf Verlangen
wieder auszuhändigen.
(2)Sollte der
Käufer Konstruktionen, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Gegenstände geliefert haben, so übernimmt er auch die Verantwortung dafür, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt wurden. Sollten uns
Dritte auf Berufung von Schutzrechten die Herstellung oder Lieferung untersagen, sind wir auch ohne Prüfung der Rechtslage berechtigt, jede weitere Tätigkeit einzustellen und dem
Käufer alle entstandenen Kosten weiterzuleiten und Schadensersatz zu verlangen. Weiter verpflichtet sich der Käufer, uns umgehend in allen in dem Zusammenhang stehenden Ansprüchen
Dritter freizustellen.
(1)unser
Geschäftssitz Wolfenbüttel ist der Gerichtsstand und auch der Erfüllungsort. Wir sind jedoch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitz zu verklagen.
(2)für jede
Geschäftsbeziehung gilt nur das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
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